AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Institut für Klärungshilfe München
Christian Prior / Klärungshilfe Praxis und Ausbildung

§1 Allgemein
Allen Leistungen von Christian Prior unterliegen diese AGB

§2 Veranstaltungen für Kunden
Seminare oder Workshops, in denen Christian Prior für einen Kunden lehrend oder moderierend tätig wird, werden von Ihm nach besten Wissen und Können ausgeführt. Ein Vertrag kommt in der Regel durch den E-Mail-Austausch oder mündlich per Telefon zustande. Auf eine gesonderte Verschriftlichung legt Christian Prior keinen Wert. Vertrauen gegen Vertrauen.

§3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) der Deutschen Bundesbank. Bei schriftlicher Mahnung ist der Veranstalter berechtigt, pro Mahnung eine Mahngebühr von 10 Euro zu berechnen. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

Alle Honorare und Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersatz als getrennt vereinbart.

§4 Stronobedingungen
Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Beginn werden bis 4 Wochen vor der Veranstaltung mit 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Bei Absage bis 2 Wochen vor der Veranstaltung werden dem Auftraggeber 100% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.

§5 Absage Einzel-Coachingtermine
Stornierungen von Einzel-Coachings durch den Kunden müssen mindestens sieben Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Wenn das Coaching innerhalb von vier Werktagen abgesagt wird fallen 100% des vereinbarten Honorars an. Eventuell anfallende Stornogebühren, wie z.B. Hotel, Raummiete, etc. werden vom Vertragspartner übernommen, ebenso entstandene Fahrtkosten.
Sollte ein Termin von Seiten des Coaches aufgrund höherer Gewalt (u.a. auch Krankheit, Unfall o.ä.) verschoben werden müssen, wird der Coach telefonisch unter einer zu hinterlassenden Rufnummer schnellstmöglich informieren und einen zeitnahen Ersatztermin anbieten.

§6 Klärungshilfe Ausbildungen
Der Teilnehmer verpflichtet sich, stillschweigen über die geteilten Fälle und offenbarten persönlichen Geschichten der anderen zu bewahren. Er ist zudem bereit, die auftretenden Konflikte zu klären und sich einer Klärung stellen – getreu dem Motto: Leben, was wir lehren. Durch seine Zusage per Mail verpflichtet sich der Teilnehmer, den vollen Teilnahmebetrag zu entrichten und bei einer Absage bis acht Wochen vor offiziellen Beginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Andernfalls behält der Veranstalter den Beitrag zu 100% ein.

Fällt Christian Prior wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren, nicht von Ihm zu vertretenden Gründen aus, so kann ein Ersatzdozent benannt oder ein Ersatztermin vereinbart werden. Wird kein geeigneter Ersatzdozent oder -termin gefunden, werden ggf. geleistete Vorauszahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§12 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner nutzen oder verarbeiten personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke. Sie sichern diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff und werden sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

Christian Prior ist der besondere Schutz von Kundendaten ein großes Anliegen. Er verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen des Coachings oder in Klärungen zugetragenen Informationen die Person selbst oder ihr Unternehmen bzw. beteiligte Personen betreffend, auch über die Beendigung des Coachings/ Trainings hinaus, Stillschweigen zu bewahren sowie schriftliche Unterlagen sorgfältig verschlossen aufzubewahren.

§13 Haftung

Bei der Coaching- und Klärungshilfetätigkeit handelt es sich um eine Dienstleistung, die keine Erfolgsgarantie beinhaltet. Alle gegebenen Empfehlungen sind sorgfältig abgewogen. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Die Teilnahme an Coachings oder Klärungen oder Seminaren setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Sitzungen sind kein Ersatz für eine ärztliche Behandlung oder Psychotherapie. Im Honorar/ in den Teilnahmegebühren ist keine Versicherung enthalten.

§14 Gerichtstand
Gerichtsstand ist ausschließlich München.

§15 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten. Zusätzlich oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

Stand: 23.04.2017 (Ãnderungen vorbehalten)